AGB
CBBC Holding Ug,
Kohlenstrasse 12, 50825 Köln,
HRB: 106380,
Calvin Böhm,
USt-idNR DE351343115(nachfolgend „Verkäufer")
Stand: 01.07.2026
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren – insbesondere Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie zugehörigem Zubehör –, die zwischen dem Verkäufer und dem Kunden über den Online-Shop des Verkäufers oder im sonstigen Geschäftsverkehr geschlossen werden.
(2) Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) überprüfen zu lassen und den Vertragsschluss bis zur Vorlage dieser Nachweise zurückzustellen oder abzulehnen.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren mit demselben Kunden, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Online-Shop sowie in Katalogen, Preislisten und sonstigen Unterlagen des Verkäufers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Alle Angebote des
Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Mit Absendung der Bestellung über den Online-Shop bzw. mit Übermittlung einer Bestellung in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Eine automatisch versandte Bestelleingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Zugang der Bestellung beim Verkäufer und stellt keine Annahme des Angebots dar.
(4) Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch (a) eine schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung des Verkäufers oder (b) durch die Lieferung der bestellten Ware an den Kunden, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen anzunehmen; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
(5) Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlendem Nachweis der Unternehmereigenschaft (§ 1 Abs. 3) oder des Zertifizierungsnachweises gemäß § 4 dieser AGB.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Versand- und Verpackungskosten. Die Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess bzw. in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
(2) Der Versand erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, per Spedition „frei Bordsteinkante". Die Lieferung erfolgt bis zur ersten befahrbaren Abladestelle an der Lieferadresse (Bordsteinkante). Das Abladen, Vertragen und Einbringen der Ware ist nicht geschuldet; hierfür hat der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr geeignetes Personal und geeignete Hilfsmittel bereitzuhalten.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzugzur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen; ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt.
(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall ist der Kaufpreis mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.
(5) Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Installation durch zertifizierte Fachbetriebe (EU-F-Gase- Verordnung)
(1) Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, unterliegen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte
Treibhausgase (nachfolgend „F-Gase-Verordnung") in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie den einschlägigen nationalen Vorschriften, insbesondere der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV).
(2) Der Kunde verpflichtet sich und steht dafür ein, dass Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Außerbetriebnahme von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten – insbesondere nicht hermetisch geschlossene Split- Klimageräte und Wärmepumpen –, ausschließlich durch ein nach der F-Gase-Verordnung und den einschlägigen Durchführungsvorschriften ordnungsgemäß zertifiziertes Unternehmen bzw. durch entsprechend zertifiziertes Personal (Sachkundebescheinigung) durchgeführt werden.
(3) Der Verkauf nicht hermetisch geschlossener Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, erfolgt nur, wenn nachgewiesen wird, dass die Installation durch ein hierfür zertifiziertes Unternehmen erfolgen wird. Der Verkäufer ist berechtigt, vor Vertragsschluss oder vor Lieferung die Vorlage eines geeigneten Zertifizierungsnachweises zu verlangen (z. B. Unternehmenszertifikat bzw. Sachkundebescheinigung nach ChemKlimaschutzV / Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067). Wird der Nachweis trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist vorgelegt, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern und – nach fruchtlosem Fristablauf – vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen den Verkäufer erwachsen.
(4) Beabsichtigt der Kunde den Weiterverkauf der Ware, verpflichtet er sich, seinerseits die jeweils geltenden Verkaufsbeschränkungen und Nachweispflichten der F-Gase-Verordnung gegenüber seinen Abnehmern einzuhalten und die vorstehenden Pflichten an diese weiterzugeben.
(5) Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern und sonstigen Nachteilen frei, die dem Verkäufer aus einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Kunden entstehen.
(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gewährleistungs- und Herstellergarantieansprüche entfallen können, wenn die Installation nicht durch einen zertifizierten Fachbetrieb bzw. nicht entsprechend den Herstellervorgaben erfolgt (vgl. § 8 Abs. 6).
§ 5 Lieferung, Lieferfristen, Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers bzw. ab Lager seines Vorlieferanten an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) Vom Verkäufer genannte Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
(3) Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten, Eingang etwaig vereinbarter Vorauszahlungen sowie Vorlage des Zertifizierungsnachweises gemäß § 4 Abs. 3.
(4) Der Verkäufer ist als Wiederverkäufer auf ordnungsgemäße und rechtzeitige Selbstbelieferung angewiesen. Wird der Verkäufer trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinem Vorlieferanten ohne eigenes Verschulden nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, verlängern sich die Lieferfristen angemessen; wird die Lieferung dadurch unmöglich oder unzumutbar, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erbrachte
Gegenleistungen des Kunden werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert.
(5) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dauert die Störung länger als drei Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages berechtigt.
(6) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (insbesondere Lager- und erneute Anfahrtskosten) ersetzt zu verlangen.
§ 6 Versand, Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt per Spedition auf Kosten des Kunden an die von ihm angegebene Lieferadresse (Versendungskauf).
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht gemäß § 447 BGB mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt. Das Transportrisiko liegt somit beim Kunden.
(3) Dem Annahmeverzug des Kunden steht der Gefahrübergang gleich: Verzögert sich die Absendung oder Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Kunden angezeigt hat.
(4) Auf Wunsch und Kosten des Kunden schließt der Verkäufer eine Transportversicherung für die Sendung ab.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
(1) Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Handelskauf (§§ 377, 381 HGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt entsprechend auch für Kunden, die nicht Kaufleute im Sinne des HGB sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, Identität, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind darüber hinaus bereits bei Anlieferung gegenüber dem Transportunternehmen zu dokumentieren und auf den Frachtpapieren vermerken zu lassen.
(3) Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind dem Verkäufer innerhalb von drei (3) Werktagen nach Ablieferung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen nach ihrer Entdeckung, in gleicher Form anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(4) Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt; Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
§ 8 Gewährleistung (Mängelansprüche)
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist und soweit sich aus § 377 HGB (vgl. § 7 dieser AGB) nichts anderes ergibt.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Neuware zwölf (12) Monate ab Ablieferung der Ware.Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt (a) für Schadensersatzansprüche in den Fällen des § 9 Abs. 2 dieser AGB, (b) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, (c) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, (d) in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b, 478 BGB, soweit gesetzlich zwingend.
(3) Beim Verkauf gebrauchter Ware (insbesondere sog. B-Ware, Ausstellungs- oder Rückläuferware) sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für die in Absatz 2 lit. (a) bis (c) genannten Ansprüche. Gebrauchte Ware bzw. B-Ware wird im Online-Shop entsprechend gekennzeichnet.
(4) Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten; bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe des § 9.
(5) Zur Nacherfüllung hat der Kunde dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen; stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, kann der Verkäufer die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn der Kunde erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie nicht bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßen Transports durch den Kunden, fehlerhafter oder nicht durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchgeführter Installation (vgl. § 4), unsachgemäßer Inbetriebnahme, Bedienung oder Wartung entgegen den Herstellervorgaben, natürlicher Abnutzung oder eigenmächtiger Veränderungen der Ware entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der geltend gemachte Mangel hierauf nicht beruht.
(7) Etwaige Herstellergarantien bestehen unabhängig neben den vorstehenden Ansprüchen; Ansprüche aus einer Herstellergarantie sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen geltend zu machen.
§ 9 Haftung, Haftungsbeschränkung
(1) Der Verkäufer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafter Lieferung, Verletzung vertraglicher Pflichten und unerlaubter Handlung), nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
(2) Der Verkäufer haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie (e) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
(3) Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer – vorbehaltlich Absatz 2 – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies insbesondere auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- und Betriebsausfall, Nutzungsausfall sowie ausgebliebene Einsparungen – etwa infolge des Ausfalls einer gelieferten Klima- oder Wärmepumpenanlage beim Kunden oder dessen Abnehmern.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(6) Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt (einfacher und verlängerter Eigentumsvorbehalt)
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
(2) Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter (insbesondere Pfändungen) auf die Vorbehaltsware erfolgen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird.
(3) Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Waren veräußert, gilt die Abtretung nur in Höhe des auf die Vorbehaltsware entfallenden anteiligen Rechnungswertes.
(4) Der Kunde bleibt neben dem Verkäufer widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Tritt einer dieser Fälle ein, kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung anzeigt; zugleich erlöschen die Weiterveräußerungs- und Einziehungsermächtigung.
(5) Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für den Verkäufer vor, ohne dass für diesen hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen; das Herausgabeverlangen beinhaltet zugleich die Erklärung des Rücktritts.
§ 11 Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden bzw. seiner Ansprechpartner ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers, abrufbar unter www.arctivo.de.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / UN- Kaufrecht) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Verkäufers in Köln. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere über ausschließliche Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern nichts anderes bestimmt ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform; die Übermittlung in Textform (info@arctivo.de) genügt zur Wahrung der Form. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.